3.2. Der Gesuchsteller behauptet, seine Schulden beliefen sich auf Fr. 115'575.27 (VA, act. 5). Dem Auszug des Gesuchstellers aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamtes R._____ vom 13. März 2025 lassen sich Schulden in Höhe von Fr. 89'110.06 entnehmen (VA, Gesuchsbeilage [GB] 1). Die Vorinstanz geht aufgrund der bestehen Lohnpfändung nur von solchen in Höhe von Fr. 80'971.62 aus (VA, act. 12). Wie hoch die Schulden tatsächlich sind, kann vorliegend offen bleiben, denn deren genaue Höhe zu ermitteln, wäre nur notwendig, wenn sich die Frage stellen würde, ob der Gesuchsteller in der Lage wäre, seine Schulden innert nützlicher Frist abzuzahlen.