Urteil des Bundesgerichts 5A_161/2023 vom 18. August 2023 E. 2.1). Daraus resultiert eine Ungleichbehandlung zwischen Schuldnern mit gewissem Vermögen und solchen ohne Vermögen, das SchKG kennt jedoch kein Institut, welches jedem Schuldner ermöglicht, ein Schutzverfahren einzuleiten. Es liegt zwar auf der Hand, dass der Schuldner mit -6-