Weiterhin seien der Mietzins von Fr. 1'550.00 und die Krankenkassenprämien (KVG) von Fr. 517.85 zu berücksichtigen. Das steuerbare Einkommen sei zu schätzen. In der Steuererklärung 2023 habe der Gesuchsteller bei der Staatssteuer Fr. 23'567.00 und bei der Bundessteuer Fr. 18'367.00 von seinen Einkünften abgezogen. Ausgehend von der Steuererklärung 2023 sowie unter der Annahme, dass die Berufsauslagen viel tiefer und die Schuldzinsen höher sein würden, sei für die laufenden Steuern somit ein Betrag von Fr. 1'600.00 hinzuzurechnen. Die aktuelle Existenzminimumberechnung belaufe sich auf Fr. 3'300.00.