2. 2.1. Die Vorinstanz wies das Konkursbegehren des Gesuchstellers ab und hielt zur Begründung fest, der Gesuchsteller erhalte monatlich Taggelder von Fr. 10'257.90 netto. Bei der Überschussberechnung sei von einem erweiterten Existenzminimum auszugehen. Beim Grundbetrag (Fr. 1'200.00) seien deshalb 20 % (Fr. 240.00) hinzuzurechnen. Ausserdem seien die laufenden Steuern zu berücksichtigen. Gemäss dem Gesuchsteller betrügen diese ca. Fr. 17'000.00 pro Jahr. Sein aktuelles Nettoeinkommen belaufe sich auf Fr. 123'094.80 (12x10'257.00). Weiterhin seien der Mietzins von Fr. 1'550.00 und die Krankenkassenprämien (KVG) von Fr. 517.85 zu berücksichtigen.