3.3. Am 15. August 2025 (Postaufgabe) liess sich der Gesuchsteller unter Hinweis auf den Vorbescheid der Invalidenversicherung vom 10. Juli 2025 betreffend Zusprache einer Invalidenrente in Höhe von 100 % unaufgefordert vernehmen. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: