5. Die Gesuche der Parteien um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im Berufungsverfahren werden gutgeheissen. Als unentgeltliche Rechtsvertreterin resp. als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird der Klägerin Rechtsanwältin Gesine Wirth, S._____, und dem Beklagten Rechtsanwalt Christoph Suter, RS._____, bestellt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)