1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung des Beklagten, in Gutheissung seiner Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege, sowie von Amtes wegen werden die Dispositiv-Ziffern 4.1, 4.2, 6.3 und 7 des Entscheids des Bezirksgerichts Q._____, Präsidium des Familiengerichts, vom 6. März 2025 aufgehoben und stattdessen durch folgende Bestimmungen ersetzt: - 20 - 4. 4.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von C._____ und D._____ monatlich vorschüssig, zzgl. allfällig bezogener Kinderzulagen, je folgende Beiträge zu bezahlen: