b und d sowie Abs. 2 AnwT]; Verhandlungsabzug 20 % [§ 6 Abs. 1 AnwT], Zuschläge von 15 % für die Anschlussberufungsantwort sowie je 5 % für die beiden Eingaben vom 23. Juli 2025 und 18. September 2025 [§ 6 Abs. 1 Abs. 3 AnwT]; Rechtsmittelabzug 25 % [§ 8 AnwT]; Auslagenpauschale 3 % [§ 13 AnwT]; 8.1 % Mehrwertsteuer), d.h. (gerundet) Fr. 587.00 (inkl. Barauslagen und MwSt.) zu bezahlen. Das mit Kostennote vom 2. Oktober 2025 in Höhe von Fr. 3'855.95 (inkl. Fr. 217.00 Barauslagen und MwSt.) geltend gemachte Honorar ist nicht tarifgemäss und daher nicht zu genehmigen.