3.6.2.2. Arbeitsweg Der neue Arbeitsweg der Klägerin ab Juli 2025 (Z._____ – U._____) umfasst zwei A-Welle Zonen (www.a-welle.ch). Ein entsprechendes Jahresabonnement kostet Fr. 855.00, d.h. monatlich Fr. 71.25. Für den Weg zur Bushaltestelle bzw. zum Bahnhof sind der Klägerin mit der Vorinstanz (angefochtener Entscheid, S. 19) zusätzlich Fr. 15.00 Fahrradkosten anzurechnen. Demnach betragen die Arbeitswegkosten der Klägerin ab Juli 2025 (E. 3.5.2 oben) neu (gerundet) Fr. 86.00 (und nicht mehr wie bis dahin Fr. 138.75).