Dies führt zu einem monatlichen Nettoeinkommen von im Monatsdurchschnitt rund Fr. 1'130.00 ([10x Fr. 1'049.75 + 1x Fr. 3'043.35] / 12), welches der Unterhaltsberechnung ab Juli 2025 (neue Phase 4) zugrunde zu legen ist. Anzumerken bleibt, dass sich die festzusetzenden und vom Beklagten zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge auch bei Berücksichtigung des von ihm propagierten Einkommens der Klägerin in der Höhe von Fr. 1'900.00 infolge der Mankosituation nicht reduzieren würden (vgl. E. 3.7 unten). - 11 -