13. Monatslohn und "vor weiteren Sonderprämien etc.") angerechnet werden. Ein höheres Einkommen sei nicht garantiert. Es sei sicherzustellen, dass sein Existenzminimum gesichert sei. Selbstverständlich wäre eine "gesonderte Regelung in Bezug auf den 13. Monatslohn wie weitere Zulagen zu erlassen" (Berufung, S. 6 f.). Allerdings habe er ab 1. Dezember 2024 ein Manko, weshalb er seinen 13. Monatslohn und weitere Zulagen einbehalten dürfe, so dass eine Regelung/Verteilung des 13. Monatslohnes und weiterer Zulagen weder geboten noch möglich sei (Berufung, S. 12).