3.5. Einkommen 3.5.1. Beklagter Das von der Vorinstanz für den Beklagten gestützt auf die "Übersicht Jahreslohnkonto 2024" ermittelte monatliche Nettoeinkommen von Fr. 4'807.00 (angefochtener Entscheid, E. 7.3.4, S. 15) umfasst seinen anteiligen 13. Monatslohn sowie Überstundenentschädigungen, Schichtzulagen und Sonderprämien. Der Beklagte bringt vor, ihm dürften nur Fr. 4'348.70 (Nettolohn Fr. 4'071.00, Schichtzulage Fr. 277.50; ohne -9-