- Von August 2024 bis einschliesslich November 2024 je CHF 702.50 (Barunterhalt) pro Kind zuzüglich Kinderzulage - Ab Dezember 2024 je CHF 650.00 pro Kind zuzüglich Kinderzulage 3. 3.1. Es sei der [Beklagte] zu verpflichten, einen angemessenen Gerichtskostenvorschuss von mindestens CHF 3'000.00 zu bezahlen. 3.2. Eventualiter sei der [Klägerin] die unentgeltliche Rechtspflege […] zu bewilligen." 3.3. Mit Anschlussberufungsantwort vom 18. Juni 2025 beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Anschlussberufung.