- CHF 250.00/Monat je Kind ab 1. September 2024 bis 30. November 2024 - CHF 0.00/Monat je Kind ab 1. Dezember 2024 bis zum Abschluss Erstausbildung, mindestens bis zur Mündigkeit 6.3. Dem [Beklagten] wird die unentgeltlichen Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Christoph Suter, Rechtsanwalt, R._____, als sein unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt.' Die Ziffern 4.2. und 7 seien von Amtes wegen anzupassen.