3. 3.1. Mit fristgerechter Berufung vom 4. April 2025 gegen den ihm am 26. März 2025 begründet zugestellten Entscheid beantragte der Beklagte: "1. [Die Ziffern 4.1. und 6.3. des angefochtenen Urteils seien] aufzuheben und durch folgende Bestimmungen zu ersetzen: '4.1. Der [Beklagte] wird verpflichtet, der [Klägerin] an den [Kinderunterhalt monatlich, zzgl. Kinderzulagen, zu bezahlen]: