2.5. Mit Entscheid vom 6. März 2025 stellte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, C._____ und D._____ unter die Obhut der Klägerin. Der Unterhalt wurde wie folgt geregelt: "4. 4.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt [von] C._____ und D._____ ab Auszug des Gesuchsgegners aus der ehelichen Liegenschaft, monatlich […] zu bezahlen, [zzgl. Kinderzulagen]: -3-