2. 2.1. Mit Eheschutzgesuch vom 10. September 2024 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q._____ (u.a.), C._____ und D._____ seien unter ihre Obhut zu stellen, und der Beklagte sei zu verpflichten, monatlichen Kinderunterhalt von mindestens je Fr. 1'500.00 (zzgl. Kinderzulagen) und Ehegattenunterhalt von mindestens Fr. 1'000.00 zu bezahlen. Zudem beantragte sie die Verpflichtung des Beklagten zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 5'000.00, eventualiter die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.