Mietverträge könnten formfrei und stillschweigend abgeschlossen werden. Dies habe der Beklagte vor Vorinstanz vorgebracht, denn er habe die Mietzinse im Jahr 2025 im gemäss den drei Mietverträgen geschuldeten Umfang bezahlt. 2.3. Die Kläger machen mit Berufungsantwort im Wesentlichen geltend, dass die Fristen für die Abmahnung und Kündigung korrekt eingehalten worden seien. Dem Beklagten sei zudem klar mitgeteilt worden, dass die -6-