1.3. Die Kläger sprachen gegenüber dem Beklagten am 26. November 2024 je unter Verwendung des amtlichen Formulars per 31. Dezember 2024 die Kündigungen der Mietverhältnisse aus. 2. 2.1. Nachdem der Beklagte das Mietobjekt per 31. Dezember 2024 nicht verlassen hatte, stellten die Kläger mit Eingabe vom 6. Januar 2025 beim Präsidium des Bezirksgerichts Baden ein Ausweisungsbegehren. 2.2. Mit Eingabe vom 26. Februar 2025 nahm der Beklagte Stellung zum Ausweisungsbegehren. 2.3. Am 5. März 2025 reichten die Kläger und am 13. März 2025 der Beklagte je eine Eingabe ein. 2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 17. März 2025 wie folgt: