Es seien das Ausstandsgesuch gegen Richter B._____ und die unentgeltliche Rechtspflege vor Bezirksgericht Bremgarten gutzuheissen Es sei mir die unentgeltliche Rechtspflege für diese Beschwerde zu gewähren. Gerne lege ich Belege auf Ersuchen des Gerichtes nachträglich ein. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Kläger" 3.2. Das Obergericht des Kantons Aargau eröffnete in der Folge zwei Beschwerdeverfahren, das vorliegende und das Beschwerdeverfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege, welches unter der Verfahrensnummer ZSU.2025.5 erfasst wurde. -3-