3. 3.1. Gegen diese ihm am 16. Dezember 2024 als zugestellt geltenden Verfügungen (Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO, Urteil des Bundesgerichts 5D_10/2021 vom 20. Januar 2021 E. 3) erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 27. Dezember 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: " Es seien beide Verfügungen vom 5.12.2024, VZ.2024.38, des Bezirksgerichtes Bremgarten betreffend das Ausstandsgesuch gegen Richter B._____ und betreffend die unentgeltliche Rechtspflege vollständig aufzuheben.