1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 27. November 2024 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten im Rahmen des von ihm gegen die C._____ AG (nachfolgend: Beklagte) angehobenen Verfahrens betreffend Aberkennungsklage u.a. die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie den Ausstand des Gerichtspräsidenten B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner). 2. Der Gesuchsgegner wies am 5. Dezember 2024 das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. Er erkannte gleichentags verfügungsweise wie folgt: " Auf das Ausstandsbegehren des Klägers vom 28.11.2024 gegen den Gerichtspräsidenten B._____ wird nicht eingetreten."