2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Januar 2025 (Posteingang: 22. Januar 2025) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 29. Oktober 2024 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte. 2.2. Am 4. März 2025 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Baden: " 1. Über B._____, […], Inhaber der seit dem tt.mm.jjjj im HR eingetragenen Einzelunternehmung "C._____", […] wird mit Wirkung ab 4. März 2025, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.