3. Eventualiter: Das Verfahren sei an das Bezirksgerichts Baden zurückzuweisen zur Berücksichtigung der Verrechnungseinrede. 4. Die Vollstreckung sei bis zur definitiven Entscheidung über die Beschwerde aufzuschieben. 5. Die Kosten des Verfahrens sowie eine angemessene Parteientschädigung seien der A._____ AG aufzuerlegen."