2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer) zulasten des Gesuchsgegners." 2.2. Mit Eingabe vom 28. November 2024 (Datum der Herausnahme aus Briefkasten des Bezirksgerichts Baden) reichte die Beklagte eine Stellungnahme ein. 2.3. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden erkannte am 11. März 2025 Folgendes: