Ihr Erklärungsgehalt ist nach dem Vertrauensprinzip zu bestimmen. Als Beispiel einer stillschweigenden Anrechnungserklärung wird die Übereinstimmung der Höhe des Zahlungsbetrages mit einem der Forderungsbeträge betrachtet (ULRICH G. SCHROETER, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 7. Aufl. 2020, N 13 und 14 zu Art. 86 OR). Der Schuldner kann die Anrechnungserklärung nicht nur "bei der Zahlung" abgeben, er kann sich auch im Voraus schon dem Gläubiger gegenüber dazu äussern. Ebenso ist es möglich, dass dem Schuldner die nachträgliche Bestimmung vorbehalten bleibt (ROLF H. WEBER, Berner -5-