2. 2.1. 2.1.1. Der Beklagte macht mit Beschwerde geltend, dass er die Rechnung der A._____ AG von total Fr. 3'359.40 gemäss der "Vorladungsverfügung" des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 28. Februar 2025 am 5. März 2025 bezahlt habe. Damit müsse auch die Zahlungsfähigkeit nicht glaubhaft gemacht werden. Da er die Rechnung vor der Konkursverhandlung beglichen habe, sei er davon ausgegangen, dass dies ausreiche und er nicht erscheinen müsse.