3. 3.1. Gegen diesen ihm am 18. März 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 19. März 2025 beim Obergericht des Kantons -3- Aargau Beschwerde und beantragte die Aufhebung des Konkursdekrets sowie die Erteilung der aufschiebenden Wirkung. 3.2. Mit Verfügung vom 26. März 2025 erteilte die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. 3.3. Mit Eingabe vom 10. April 2025 (Postaufgabe am 15. April 2025) erstattete die Klägerin die Beschwerdeantwort. 3.4. Am 24. April 2025 reichte der Beklagte eine Stellungnahme ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: