Die Beklagte reichte keine aktuellen Unterlagen zu ihrer aktuellen finanziellen Situation ein. Es liegen weder eine aktuelle Jahresrechnung noch eine Bilanz vor, weshalb kein umfassendes Bild ihrer finanziellen Situation möglich ist. In den Akten fehlen sodann Belege über die ihr tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel wie Kontoauszüge oder Debitoren- und Kreditorenlisten. Überdies fehlen amtlich geprüfte Dokumente wie eine definitive Steuerveranlagung, die die Richtigkeit der gemachten Angaben verifizieren lässt.