2. 2.1. Die Klägerin stellte am 10. Februar 2025 beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 10. März 2025 wie folgt: " 1. Über B._____ AG, […] wird mit Wirkung ab 10. März 2025, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.