- Gesuchstellerin: Fr. 9'895.00 (kein 13. Monatslohn; keine Kinderzulagen; exkl. Bonus) - Gesuchsgegner: Fr. 12'322.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen, inkl. Bonus) - C._____/D._____: je Fr. 215.00 (Kinderzulagen) 1.2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. 2. Die obergerichtliche Spruchgebühr von Fr. 2'000.00 wird der Klägerin zu neun Zehnteln mit Fr. 1'800.00 und dem Beklagten zu einem Zehntel mit Fr. 200.00 auferlegt.