5. 5.1. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, dem Gesuchsgegner an den Unterhalt von C._____ und D._____ ab 1. Mai 2025 monatlich je Fr. 1'060.00 zzgl. allfällig bezogener Kinderzulagen zu bezahlen. - 33 - 7. Bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigte Nettoeinkommen: