AnwT], Gesamtzuschlag von 25 % für die Eingaben vom 29. Mai 2025 und 13. Juni 2025, Zuschlag von 20 % für die Eingabe vom 3. Juli 2025 [§ 6 Abs. 3 AnwT], Zuschlag von 10 % für die Eingabe vom 2. Oktober 2025, Zuschläge von je 5 % für die Eingaben vom 27. Oktober 2025 und 8. Dezember 2025; Rechtsmittelabzug 25 % [§ 8 Abs. 1 AnwT]; Auslagenpauschale 3 % [§ 13 AnwT]; Mehrwertsteuern 8.1 % [Fr. 3'350.00 x 1.45 x 0.75 x 1.03 x 1.081]) festgelegten Anwaltskosten, d.h. Fr. 3'245.00, zu bezahlen. Das Obergericht erkennt: