6.8.2. Verteilung 6.8.2.1. Parteistandpunkte Während die Klägerin in ihrer Berufungsantwort eine Verteilung der Überschüsse nach grossen und kleinen Köpfen verlangt (Berufung, S. 66), will der Beklagte der Klägerin (sinngemäss) keinen Anteil am Überschuss zugestehen. Sie habe nicht dargetan, wie hoch ihr Lebensstandard vor der Trennung gewesen sei (Berufungsantwort, S. 48).