6.7.3.3. Eishockey Bei der zweistufigen Methode sind die Auslagen für Hobbies aus dem Überschussanteil zu finanzieren (BGE 147 III 265 E. 7.2 f.). Die Klägerin verlangt die Streichung der je Fr. 135.00 für das Eishockey aus dem Bedarf der Söhne insofern zurecht (Berufung, S. 64 f.). Der Einwand des Beklagten, die Kinder würden in ihrer jeweiligen Altersklasse in "Profi Clubs" spielen, so dass das Eishockey über ein "gewöhnliches Hobby" hinausgehe (Berufungsantwort, S. 47), verfängt nicht. Kinder im Alter von C._____ (13) und D.__