6.7.2.2. Leasing Der Beklagte will der Klägerin das Leasing von unstrittig Fr. 268.45 nur bis Juli 2027 zugestehen (Berufungsantwort, S. 45); mit diesem Einwand ist der Beklagte allerdings nicht zu hören (vgl. E. 6.7.1.2 Abs. 5 oben). 6.7.2.3. VVG-Prämie Die monatliche VVG-Prämie (E. 6.7.1.1 oben) der Klägerin beträgt (rund) Fr. 54.00 (Gesuchsbeilage 11).