Die monatliche Leasingrate des Beklagten (Fr. 591.00) ist unstrittig und belegt (Beilage 19 zur Stellungnahme). Der Leasingvertrag mag im November 2025 auslaufen. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Beklagte wie wohl auch die Klägerin bei Ablauf ihres Leasingvertrages im Juli 2027 (Gesuchsbeilage 3) aufgrund des hohen jeweiligen Restwertes wiederum ein Fahrzeug leasen werden, weshalb bei beiden Parteien die in ihrer Höhe grundsätzlich unstrittigen Leasingraten über die jeweiligen Vertragsenden hinaus zu berücksichtigen sind. - 26 -