Gestützt auf Klageantworteilage 14 seien monatlich "Fr. 12'420, davon Fr. 11'170 […] aus Arbeitsverdienst zzgl. Fr. 1'250 (Fr. 15'000 / 12) aus Bonuszahlung", anzurechnen (Berufung, S. 62). Der Beklagte bestreitet die Ausführungen der Klägerin. Betreffend Bonus wisse er nicht, ob ("weil von Arbeitszeiten abhängig") und falls ja in welcher Höhe er einen bekomme. Wenn ihm der ganze Bonus anzurechnen wäre, beliefe sich sein monatliches Nettoeinkommen auf Fr. 12'322.35 ([13x {Fr. 10'647.00 – Fr. 400.00} - 24 - + Fr. 819.00 {BVG Sparanteil} + Nettobonus Fr. 13'833.00 {Fr. 15'000.00 – 7.78 % für AHV/IV/EO, ALV, NBU]} / 12) (Berufungsantwort, S. 44).