6.6.2. Beklagter Die Vorinstanz erwog, der Beklagte arbeite 100 % bei der G._____ AG in S._____. Gemäss den Lohnabrechnungen für November und Dezember 2025 habe er monatlich Fr. 10'247.40 netto (exkl. Kinderzulagen) verdient. Weiter erhalte er einen 13. Monatslohn sowie einen von der Erreichung von Zielen abhängigen Bonus. Der Beklagte wisse nicht, wie realistisch die Zielerreichung sei; er nehme an, dass der Bonus bei Teilerreichung der Ziele abgestuft ausbezahlt werde. Unter Berücksichtigung des 13. Monatslohnes sowie einer "möglichen (Teil-)Bonuszahlung" sei mit einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 10'770.00 zu rechnen (angefochtener Entscheid, E. 7.3.1).