An der vorinstanzlichen Verhandlung hatte die Klägerin zur Frage, ob sie theoretisch bzw. "bei ihrem Arbeitgeber" 100 % arbeiten könne, unmissverständlich angegeben, sie könne "natürlich" 100 % arbeiten. Das sei "kein Problem". Der Job sei ausgeschrieben auf 80 bis 100 %; sie habe "extra runtergeschraubt wegen den Kindern". Es sei "absolut kein Thema" (act. 125 f.). Vor diesem Hintergrund hatte die Vorinstanz selbst im Rahmen der Erforschungsmaxime keinerlei Veranlassung, weitere Abklärungen zu tätigen resp. anzunehmen, die Klägerin benötige für die Erhöhung ihres Pensums länger als drei Monate.