Die Klägerin macht geltend, sie habe vor Vorinstanz nicht ausgesagt, dass es "kein Problem" sei, an ihrer aktuellen Stelle 100 % zu arbeiten. Sie habe nur die "theoretische" Frage, ob sie 100 % arbeiten könne, beantwortet. Die Vorinstanz habe nicht abgeklärt, ob eine Erhöhung des Pensums bei der aktuellen Arbeitgeberin überhaupt möglich sei oder in der spezifischen Branche derzeit 100 %-Stellen für Führungskräfte ausgeschrieben seien. Es sei ihr eine Übergangsfrist von sechs Monaten einzuräumen ab Urteilszeitpunkt resp. ihr das Einkommen von Fr. 9'895.00 erst ab 1. August 2025 anzurechnen (Berufung, S. 54 bis 58).