6.3. Prozessuales 6.3.1. Beweislast Der Anspruch eines Ehegatten auf Leistung eines Unterhaltsbeitrags durch den anderen setzt voraus, dass er seinen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann (Urteil des Bundesgerichts 5A_524/2020 vom 2. August 2021 E. 4.6.1), wofür den Unterhalt beanspruchenden Ehegatten die Beweislast trifft (Art. 8 ZGB; Urteil des Bundesgerichts 5A_1049/2019 vom 25. August 2021 E. 4.4). Zudem sind auch alle Sachverhaltselemente darzulegen und zu beweisen, welche der Wiederaufnahme oder der Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen (Entscheid der 5. Zivilkammer des Obergerichts ZSU.2023.67 vom 9. August 2023 E. 4.2.1).