3.3.6. Stabilität und Kontinuität Mittlerweile leben C._____ und D._____ gestützt auf den angefochtenen Entscheid seit rund zehn Monaten beim Beklagten resp. nicht mehr in Hausgemeinschaft mit ihrer Mutter. Die Stabilität und Kontinuität der Verhältnisse spricht damit für die Obhut des Beklagten.