terium der Stabilität der örtlichen und familiären Verhältnisse zurücktreten, soweit die Eltern ungefähr gleiche erzieherische Fähigkeiten haben. Je nach Alter ist auch den Äusserungen der Kinder bzw. ihrem eindeutigen Wunsch Rechnung zu tragen. Beim Entscheid über die Obhut ist das Sachgericht in vielfacher Hinsicht auf sein Ermessen verwiesen (Urteil des Bundesgerichts 5A_616/2024 vom 3. Juli 2025 E. 4.1 mit Hinweisen). 3.3.2. Erziehungsfähigkeit Die Vorinstanz attestierte beiden Parteien Erziehungsfähigkeit, welche die Parteien gegenseitig bestreiten.