3.3. Alleinobhut 3.3.1. Kriterien Für die Zuteilung der Obhut an den einen oder anderen Elternteil hat das Kindeswohl absoluten Vorrang. Vorab ist die Erziehungsfähigkeit der Eltern (E. 3.2 Abs. 2 oben) zu klären. Ist sie bei beiden Elternteilen gegeben, kann die Stabilität der örtlichen und familiären Verhältnisse ausschlaggebend sein. Diesen Kriterien lassen sich weitere Gesichtspunkte (Bereitschaft eines Elternteils, mit dem anderen in Kinderbelangen zusammenzuarbeiten; Forderung, dass eine Zuteilung der Obhut von einer persönlichen Bindung und echter Zuneigung getragen sein sollte) zuordnen. Das Kriterium der persönlichen Betreuung (E. 3.2 Abs. 2 oben) kann hinter das Kri-