__ aufgleisen. Weiter konnten – trotz Mitwirkung des Beistands – die gerichtlich festgesetzten Besuchsrechte nicht vollumfänglich zum Wohle der Kinder umgesetzt werden (Eingabe Beistand vom 30. September 2025), was sich auch eindrücklich aus den diversen Eingaben der Parteien ergibt. Die Parteien sind betreffend Kinderbelange völlig unzureichend in der Lage, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Auch wenn (zumindest) die (aktuellen) örtlichen Verhältnisse einer alternierenden Obhut nicht entgegenstünden, läge deren Anordnung (jedenfalls im jetzigen Zeitpunkt) nur schon - 15 -