2022, N. 35 zu Art. 298 ZGB, mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 5A_258/2017 vom 28. Juli 2017 E. 2 f.). Weiter setzt die praktische Umsetzung der alternierenden Obhut voraus, dass die Eltern fähig und bereit sind, in den Kinderbelangen miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Es kommt auch auf die geografische Situation an, namentlich die Distanz zwischen den Wohnungen der Eltern. Bedeutsam ist im Weiteren die Kindeswohlwirksamkeit der Stabilität, wie sie mit einer Weiterführung der bisherigen Regelung einhergeht.