2.2. Keine erneute Kinderanhörung Die Klägerin beantragt eine erneute Anhörung der Kinder. Es sei eine "aktuelle Einschätzung der kindlichen Sichtweise […] zwingend geboten" (Eingabe vom 16. Juni 2025, S. 34). Zunächst sei die Anhörung durch eine am Fall unbeteiligte Fachrichterin durchgeführt worden, und es sei faktisch ein - 10 - Wortprotokoll (anstelle einer Aktennotiz) erstellt worden. Weiter "scheine", man hätte den Protokollinhalt nicht mit den Kindern besprochen. Schliesslich sei der Beweiswert ihrer Aussagen "sehr gering", und "vieles" spreche für eine Beeinflussung durch den Beklagten (Berufung, S. 21 bis 47).