2.17. Mit Eingabe vom 8. Dezember 2025 äusserte sich der Beklagte zur E-Mail vom 24. November 2025. Zur Eingabe des Beklagten vom 8. Dezember 2025 reichte die Klägerin die Stellungnahme vom 19. Dezember 2025 ein. -8- Das Obergericht zieht in Erwägung: