2.12. Mit Eingabe vom 24. Oktober 2025 (Eingang: 27. Oktober 2025) verzichtete die Klägerin auf eine Stellungnahme zur Eingabe des Beklagten vom 2. Oktober 2025. 2.13. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2025 äusserte sich der Beklagte zur Eingabe der Klägerin vom 26. September 2025 und machte Neuerungen geltend. Mit Eingabe vom 6. November 2025 verzichtete die Klägerin auf eine Stellungnahme, bestritt aber die Ausführungen des Beklagten.